Die Auslandsreise
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Wichtig für alle gesetzlich Versicherten

Jeder, der eine Auslandsreise plant, sollte frühzeitig den sog. Auslands- Krankenversicherungsschein bei der Krankenkasse beantragen. Man sollte das Urlaubsland genau angeben, da die sog Auslandskrankenscheine z. T. auf das jeweilige Land abgestimmt sind.
Dieses Formular wird von allen EU - Ländern und in Bosnien-Herzegowina, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lichtenstein, Mazedonien, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Türkei und Ungarn anerkannt, da mit diesen Ländern ein Sozialhilfeabkommen besteht.

Wichtig! Die private Auslandsreise- Krankenversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, da der gesetzlich Versicherte im EG-Ausland bzw. in den Staaten mit Sozialversicherungsabkommen - selbst mit einem Auslandskrankenschein - nur Anspruch auf Kostenerstattung hat, wenn der Auslandskrankenschein in einen nationalen Krankenschein bzw. sog. Berechtigungsschein umgetauscht wurde.

Krankenversicherungsschutz wird mit dem Auslandskrankenschein allerdings nur in dem Umfang geboten, wie es die gesetzlichen Versicherungen des Urlaubslandes vorsieht. Somit sind z. B. höhere Selbstbeteiligungen nicht ausgeschlossen.

Der ausländische Arzt ist nicht immer bereit, den Berechtigungsschein zu akzeptieren. Häufig werden Urlauber nur gegen ein Privathonorar behandelt. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) trägt -wenn überhaupt- dann nur die Kosten, die bei gleicher Behandlung in Deutschland entstanden wären. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland in die Heimat ist grundsätzlich nicht mitversichert. Krankheitskosten, die in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen entstehen, werden in der Regel ebenfalls von der GKV nicht erstattet.

 

Nachstehend sind die wichtigsten Abläufe in den gängigsten Urlaubsländern gelistet.

 

In Frankreich sind die Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente zunächst selbst zu zahlen. Die französische Kasse (Caisse primaire dŽassurance maladie) erstattet Ihnen gegen Vorlage des Auslandsreise-Krankenversicherungsscheins (Vordruck E 111) und des ärztlichen Behandlungsscheines einen Teil der Kosten. Achtung: Arzneimittel werden nur erstattet, wenn die Klebemarke (Vignette) auf dem, vom Arzt ausgefüllten, Behandlungsschein aufgeklebt ist.

 

Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) sollte in Griechenland bei der zuständigen Kasse (Idryma Koinonikon Asfaliseon - I.K.A.) vorgelegt werden, die Ihnen ein Krankenanspruchsheft ausstellt, das bei einem Vertragsarzt eine kostenlose Behandlung sichert. Bei Medikamenten ist unter Umständen ein Eigenanteil zu zahlen. Sollten Sie die Kasse vor der Behandlung nicht aufsuchen können, sind die Kosten selbst zu tragen.

 

In Italien ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) bei der örtlichen Dienststelle des Nationalen Gesundheitsdienstes (Unita Sanitaria Locale - U.S.L.) vorzulegen, von dem Sie ein Gutscheinheft erhalten. Ärztliche und stationäre Behandlung sind dann kostenfrei. Bei Medikamenten ist ein Eigenanteil zu zahlen.

 

In Österreich ist die zuständige Krankenkasse - die Österreichische Gebietskrankenkasse - für Arbeiter und Angestellte, bei welcher Sie den Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) vorlegen. Sie erhalten einen Krankenschein, mit dessen Vorlage die ärztliche Behandlung dann kostenfrei ist. Für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen. Bei stationärer Behandlung sind unterschiedliche Eigenanteile zu entrichten.

 

In der Schweiz werden Sie als Privatpatient behandelt. Die Krankenkassen erstatten i. d. R. gegen Vorlage der Rechnung die Behandlungskosten nach den für schweizerische Krankenversicherungsträger geltenden Sätzen unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von mindestens 10 %, höchstens jedoch deutsche Sätze. Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck CH 11) ist zur Vorlage im Krankenhaus notwendig, für stationäre Behandlung gilt eine Selbstbeteiligung.

 

Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) ist für Spanien in doppelter Ausfertigung notwendig. Diese Scheine sind dem Medizinischen Zentrum des jeweiligen Bezirks, das bei jeder amtlichen spanischen Dienststelle (Polizei, Gemeindeverwaltung) zu erfahren ist, vorzulegen. Die Behandlung durch Vertragsärzte ist kostenfrei für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.

 

In der Türkei ist der Name der zuständigen Krankenkasse Sosyal Sigortalar Kurumu. Dort ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck T/A 11) vorzulegen, in dringenden Fällen auch bei dem Vertragsarzt. Die Behandlung ist kostenfrei, für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.

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FSS online AG Quelle: FSS online AG