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Wichtig für alle
gesetzlich Versicherten
Jeder, der eine Auslandsreise
plant, sollte frühzeitig den sog. Auslands- Krankenversicherungsschein
bei der Krankenkasse beantragen. Man sollte das Urlaubsland genau angeben,
da die sog Auslandskrankenscheine z. T. auf das jeweilige Land abgestimmt
sind.
Dieses Formular wird von allen EU - Ländern und in Bosnien-Herzegowina,
Island, Jugoslawien, Kroatien, Lichtenstein, Mazedonien, Schweiz, Slowenien,
Tunesien, Türkei und Ungarn anerkannt, da mit diesen Ländern ein Sozialhilfeabkommen
besteht.
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Wichtig! Die
private Auslandsreise- Krankenversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert,
da der gesetzlich Versicherte im EG-Ausland bzw. in den Staaten
mit Sozialversicherungsabkommen - selbst mit einem Auslandskrankenschein
- nur Anspruch auf Kostenerstattung hat, wenn der Auslandskrankenschein
in einen nationalen Krankenschein bzw. sog. Berechtigungsschein
umgetauscht wurde.
Krankenversicherungsschutz wird mit dem Auslandskrankenschein
allerdings nur in dem Umfang geboten, wie es die gesetzlichen
Versicherungen des Urlaubslandes vorsieht. Somit sind z. B. höhere
Selbstbeteiligungen nicht ausgeschlossen.
Der ausländische Arzt ist nicht immer bereit, den Berechtigungsschein
zu akzeptieren. Häufig werden Urlauber nur gegen ein Privathonorar
behandelt. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) trägt
-wenn überhaupt- dann nur die Kosten, die bei gleicher Behandlung
in Deutschland entstanden wären. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport
aus dem Ausland in die Heimat ist grundsätzlich nicht mitversichert.
Krankheitskosten, die in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
entstehen, werden in der Regel ebenfalls von der GKV nicht erstattet.
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Nachstehend sind
die wichtigsten Abläufe in den gängigsten Urlaubsländern gelistet.
In
Frankreich sind die Kosten für ärztliche Behandlung und
Medikamente zunächst selbst zu zahlen. Die französische Kasse (Caisse
primaire dŽassurance maladie) erstattet Ihnen gegen Vorlage des Auslandsreise-Krankenversicherungsscheins
(Vordruck E 111) und des ärztlichen Behandlungsscheines einen Teil der
Kosten. Achtung: Arzneimittel werden nur erstattet, wenn die Klebemarke
(Vignette) auf dem, vom Arzt ausgefüllten, Behandlungsschein aufgeklebt
ist.
Der
Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) sollte in
Griechenland bei der zuständigen Kasse (Idryma Koinonikon Asfaliseon
- I.K.A.) vorgelegt werden, die Ihnen ein Krankenanspruchsheft ausstellt,
das bei einem Vertragsarzt eine kostenlose Behandlung sichert. Bei Medikamenten
ist unter Umständen ein Eigenanteil zu zahlen. Sollten Sie die Kasse
vor der Behandlung nicht aufsuchen können, sind die Kosten selbst zu
tragen.
In
Italien ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck
E 111) bei der örtlichen Dienststelle des Nationalen Gesundheitsdienstes
(Unita Sanitaria Locale - U.S.L.) vorzulegen, von dem Sie ein Gutscheinheft
erhalten. Ärztliche und stationäre Behandlung sind dann kostenfrei.
Bei Medikamenten ist ein Eigenanteil zu zahlen.
In
Österreich ist die zuständige Krankenkasse - die Österreichische
Gebietskrankenkasse - für Arbeiter und Angestellte, bei welcher Sie
den Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) vorlegen.
Sie erhalten einen Krankenschein, mit dessen Vorlage die ärztliche Behandlung
dann kostenfrei ist. Für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.
Bei stationärer Behandlung sind unterschiedliche Eigenanteile zu entrichten.
In
der Schweiz werden Sie als Privatpatient behandelt. Die Krankenkassen
erstatten i. d. R. gegen Vorlage der Rechnung die Behandlungskosten
nach den für schweizerische Krankenversicherungsträger geltenden Sätzen
unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von mindestens 10 %,
höchstens jedoch deutsche Sätze. Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein
( Vordruck CH 11) ist zur Vorlage im Krankenhaus notwendig, für stationäre
Behandlung gilt eine Selbstbeteiligung.
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) ist
für Spanien in doppelter Ausfertigung notwendig. Diese Scheine
sind dem Medizinischen Zentrum des jeweiligen Bezirks, das bei jeder
amtlichen spanischen Dienststelle (Polizei, Gemeindeverwaltung) zu erfahren
ist, vorzulegen. Die Behandlung durch Vertragsärzte ist kostenfrei für
Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.
In
der Türkei ist der Name der zuständigen Krankenkasse Sosyal Sigortalar
Kurumu. Dort ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck
T/A 11) vorzulegen, in dringenden Fällen auch bei dem Vertragsarzt.
Die Behandlung ist kostenfrei, für Medikamente ist ein Eigenanteil zu
zahlen.
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